Hypnose kann zur Unterhaltung (Show-Hypnose), zur Entspannung oder zur Behandlung von seelischen und körperlichen Leiden eingesetzt werden. Für Letzteres - die Behandlung seelischer und körperlicher Leiden - bedarf es einer Heilerlaubnis als Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker.
Meine Praxis für Hypnose ist eingebunden in meine Praxis für Psychologische Beratung & Therapie, in der ich als heilpraktischer Psychotherapeut tätig bin (staatliche Zulassung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem HPG).
Die Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung als Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist strafbar. Vgl. hierzu auch das Urteil des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen, in dem einem Hypnose-Anbieter ohne Heilzulassung seine Tätigkeit untersagt wurde, u.a. im Bereich Raucherentwöhnung:
"Hypnose dürfe, so unterstrich die Kammer, beispielsweise bei bestimmten Menschen mit speziellen Vorerkrankungen, keinesfalls eingesetzt werden." Und ohne ausreichende Vorkenntnisse könne er diese
Menschen nicht erkennen.
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